OSPF Konfiguration IPv6 für Cisco IOS
Aus gegebenem Anlass hier mal ein Beispiel einer OSPF Konfiguration für Cisco IOS. Das ist wirklich relativ einfach. Hier nochmal alle Schritte zum nachvollziehen:
Router1
Router1(config)# interface fastethernet 0/0
Router1(config-if)#ipv6 address 2001:1ad8::1/126
Router2
Router2(config)#int fa 0/0
Router2(config-if)#ipv6 address 2001:1ad8::2/126
Als nächstes überprüfen wir die IPv6-Konnektivität mit ping:
Router2#ping ipv6 2001:1ad8::1
Type escape sequence to abort.
Sending 5, 100-byte ICMP Echos to 2001:1AD8::1, timeout is 2 seconds:
!!!!!
Success rate is 100 percent (5/5), round-trip min/avg/max = 8/10/20 ms
Wie Ihr sehen könnt, die Konnektivität ist da, schauen wir uns nun den OSPF Part an. Als erstes setzen wir eine Nullroute um und konfigurieren OSPF auf Router 1
Router1(config)#ipv6 route 2001:1ad8:500::/64 null 0
Router1(config)# interface fa 0/0
Router1(config-if)#ipv6 ospf 1 area 0
Router1(config-if)#ipv6 router ospf 1
Router1(config-rtr)#redistribute static
Hiermit haben wir das Fastethernet 0/0 Interface in der OSPF Area 0 konfiguriert und redistribuieren statische IPv6 Routen in IPv6 OSPF.
Das ganze wiederholen wir auf dem 2 Router:
Router2(config)#int fastethernet 0/0
Router2(config-if)#ipv6 ospf 1 area 0
Dies enabled FastEthernet 0 / 0 im OSPF-Bereich 0. Nun verifizieren wir die IPv6-Router OSPF neighborship
Router2#show ipv6 ospf neighbor
Neighbor ID Pri State Dead Time Interface ID Interface
172.16.1.1 1 FULL/BDR 00:00:31 4 FastEthernet0/0
Wie wir erkennen können, agiert der Router 1 als Backup Designated Router und alle Daten sind geladen (FULL Status). Prüfe die Route
Router2#sh ipv6 route ospf | include ^O
OE2 2001:1AD8:500::/64 [110/20]
Wir erhalten ein / 64 Netz als externe OSPF Route, alles funktioniert nun wie erwartet.
mehrMySQL verteilte Daten
Anbei eine kleine Idee für alle, die verteilte Datenhaltung haben, und dazu eine architektonisch recht einfache Synchronisation brauchen. Manchmal kommt aus diversen Gründen ein Replikationsmechanismus nicht in Frage. Dafür nun die folgende Idee. Wir nutzen dabei aus, dass MySQL bei zusammengesetzten Indizes einen AUTO_INCREMENT-Wert pro distinktem Schlüsselpräfix zählt.
Das heißt ganz konkret: Wir legen einen Primär-Schlüssel aus zwei Spalten zusammen. In der ersten Spalte verwenden wir einen sehr kleinen Wert, der die Quelle der Daten kennzeichnet: Source tinyint unsigned NOT NULL; Den zweiten Teil legen wir als einfache ID int unsigned NOT NULL AUTO_INCREMENT an. Und ein Timestamp-Wert bietet sich für das Triggern der Updates an. Unsere Tabellen haben dann mindestens folgende Form:
CREATE TABLE `<table_name>` ( `Source` tinyint unsigned NOT NULL, `ID` int unsigned NOT NULL AUTO_INCREMENT, `Timestamp` timestamp, PRIMARY KEY (`Source`, `ID`) );
MySQL wird also die Spalte `ID` pro distinktem Wert der Spalte `Source` inkrementieren. So können wir nun den jeweiligen Applikationen eine eindeutige Source-Kennung zuweisen, z.B. eine Filial-Nummer oder eine Server-Nummerierung. Der Synchronisationsalgorithmus kann dann die jeweiligen Datenbanken zusammentragen, ohne dass es zu Konflikten in den Schlüsseln kommen kann.
Im speziellen Fall “Two-Way-Synchronization“, der zum Beispiel offline- und online-Datenerfassungen abbilden könnte, werden geänderte und neue Datensätze von jeweils einer zur anderen Datenbank geschrieben. In beiden Fällen läuft die Synchronisation mit der jeweiligen Source-Kennung, sodass auch gelöschte Sätze in der Zieldatenbank gefunden und ebenfalls gelöscht werden kann, ohne dass es zu Doppeldeutigkeiten kommt.
Das Periodensystem des irrationalen Unsinns
„The Periodic Table of Irrational Nonsense“ von Crispian Jago… endlich mal der komplette Unsinn in einer Tabelle versammelt und in einer Unterrichtseinheit namens „Bullshit“ abgehandelt.
mehrePost oder wie zocke ich Unwissende ab
Die neue Geschäftsidee der deutschen Post ist es, sich für einen Dienst bezahlen zu lassen, den es sowieso schon kostenlos gibt und darüber hinaus noch Sicherheit suggeriert, während alle mitlesen. Nicht, dass die Post schon 2000 mit einer lebenslangen eMailadresse geworben hat, die 2005 eingestellt wurde, nun wirbt Sie mit Dingen die ich eher meinem Fleischerfachverkäufer abnehme, als der deutschen Post. Stiftung Warentest hat sich das ganze mal angesehen und mal abgesehen von deren Einschätzung ein paar Auszüge aus deren AGBs versus den Marketingaussagen der Post:
Rechtsunsicherheit.
Aus $6.2 AGB:
Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers zu prüfen, inwiefern die angebotenen Dienste geeignet sind, etwaige angestrebte Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen ihm und anderen Nutzern bzw. Kommunikationspartnern herbeizuführen, insbesondere auch inwiefern es zulässig ist, die angebotenen Dienste in diesem Verhältnis zu nutzen. Die DPAG leistet diesbezüglich keine Rechtsberatung.
Kein Ersatz für “echten” Brief.
Aus $6.2 AGB:
Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Soweit der Gesetzgeber einen Ersatz der Schriftform durch elektronische Form zulässt, ist eine zusätzliche qualifizierte digitale Signatur erforderlich. Ebenso wenig können förmliche Zustellungen im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgenommen werden.
Der Nutzer ist für alles verantwortlich, die Post für nix:
Aus $6.4 AGB:
Der Nutzer trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten, insbesondere für die von ihm oder von ihm zurechenbaren Dritten hochgeladenen, im System gespeicherten, zum Abruf bereit gehaltenen und / oder übermittelten bzw. verbreiteten Nachrichten, Daten und Inhalte sowie die Auswahl der über die Dienste versandten Dokumente. Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der von ihm zur Nutzung des E-POSTBRIEF Portals eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem) zu ergreifen, um die Sicherheit und Integrität der Kommunikation über das E-POSTBRIEF Portal zu gewährleisten. Aus $8.4 AGB:
Die DPAG haftet keinesfalls für Schäden infolge von Leistungsausfällen und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer von der DPAG, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
Der Inhaber hat täglich ins Postfach zu sehen (ansonsten Zustellungsfiktion).
Aus $6.3 AGB:
Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.
Umgekehrt ist die Zustellung für 55 cent aber nicht garantiert:
Das Leistungsverzeichnis nennt zusätzlich auch teurere “Einschreiben Einwurf” und “Einschreiben mit Empfangsbestätigung”.
Die Post traut ihrem eigenen ePostfach nicht:
Aus $5.6 AGB:
Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Vergütung können nur schriftlich erhoben werden.
Ach ja, und wo liegen unsere Daten denn nun wirklich?
Aus $7.5 AGB:
Es bleibt der DPAG vorbehalten, sämtliche nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen.
Und so weiter und so fort.
Hier die AGB zum Selbernachlesen:
https://www.epost.de/adressreservierung/footer/rechtliches/a…
Und das Leistungsverzeichnis:
https://www.epost.de/privatkunden/footer/service/preise_und_…
Mal sehen wieviel Dämliche für so etwas Geld ausgeben … aber das Obergenialste ist, dass die Post mit Vertraulichkeit wirbt, wie kann aber eine eMail vertraulich sein, wenn die Verschlüsselung nicht Ende zu Ende geregelt ist und Mitarbeiter im Falle des Falles eine eMail ausdrucken und dann weiterversenden? Da schickt man doch gerne seine Krankenakte, Finanzunterlagen und persönlichen Dinge umher … weil die Post ja garantiert, dass es vertraulich ist, wie damals bei der lebenslänglichen Emailadresse …
mehrKrake gut durch
Ich denke es wird in den nächsten Tagen den einen oder anderen geben, der gerne mal Krake probieren will. Aus gegebenem Anlaß hier mal ein Rezept zum nachkochen: Krake gebraten


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