ePost oder wie zocke ich Unwissende ab

Die neue Geschäftsidee der deutschen Post ist es, sich für einen Dienst bezahlen zu lassen, den es sowieso schon kostenlos gibt und darüber hinaus noch Sicherheit suggeriert, während alle mitlesen. Nicht, dass die Post schon 2000 mit einer lebenslangen eMailadresse geworben hat, die 2005 eingestellt wurde, nun wirbt Sie mit Dingen die ich eher meinem Fleischerfachverkäufer abnehme, als der deutschen Post.  Stiftung Warentest hat sich das ganze mal angesehen und mal abgesehen von deren Einschätzung ein paar Auszüge aus deren AGBs versus den Marketingaussagen der Post:

Rechtsunsicherheit.
Aus $6.2 AGB:
Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers zu prüfen, inwiefern die angebotenen Dienste geeignet sind, etwaige angestrebte Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen ihm und anderen Nutzern bzw. Kommunikationspartnern herbeizuführen, insbesondere auch inwiefern es zulässig ist, die angebotenen Dienste in diesem Verhältnis zu nutzen. Die DPAG leistet diesbezüglich keine Rechtsberatung.

Kein Ersatz für „echten“ Brief.
Aus $6.2 AGB:
Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Soweit der Gesetzgeber einen Ersatz der Schriftform durch elektronische Form zulässt, ist eine zusätzliche qualifizierte digitale Signatur erforderlich. Ebenso wenig können förmliche Zustellungen im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgenommen werden.

Der Nutzer ist für alles verantwortlich, die Post für nix:
Aus $6.4 AGB:
Der Nutzer trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten, insbesondere für die von ihm oder von ihm zurechenbaren Dritten hochgeladenen, im System gespeicherten, zum Abruf bereit gehaltenen und / oder übermittelten bzw. verbreiteten Nachrichten, Daten und Inhalte sowie die Auswahl der über die Dienste versandten Dokumente. Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der von ihm zur Nutzung des E-POSTBRIEF Portals eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem) zu ergreifen, um die Sicherheit und Integrität der Kommunikation über das E-POSTBRIEF Portal zu gewährleisten. Aus $8.4 AGB:
Die DPAG haftet keinesfalls für Schäden infolge von Leistungsausfällen und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer von der DPAG, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.

Der Inhaber hat täglich ins Postfach zu sehen (ansonsten Zustellungsfiktion).
Aus $6.3 AGB:
Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Umgekehrt ist die Zustellung für 55 cent aber nicht garantiert:
Das Leistungsverzeichnis nennt zusätzlich auch teurere „Einschreiben Einwurf“ und „Einschreiben mit Empfangsbestätigung“.

Die Post traut ihrem eigenen ePostfach nicht:
Aus $5.6 AGB:
Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Vergütung können nur schriftlich erhoben werden.
Ach ja, und wo liegen unsere Daten denn nun wirklich?
Aus $7.5 AGB:
Es bleibt der DPAG vorbehalten, sämtliche nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen.

Und so weiter und so fort.

Hier die AGB zum Selbernachlesen:
https://www.epost.de/adressreservierung/footer/rechtliches/a…

Und das Leistungsverzeichnis:
https://www.epost.de/privatkunden/footer/service/preise_und_…

Mal sehen wieviel Dämliche für so etwas Geld ausgeben … aber das Obergenialste ist, dass die Post mit Vertraulichkeit wirbt, wie kann aber eine eMail vertraulich sein, wenn die Verschlüsselung nicht Ende zu Ende geregelt ist und Mitarbeiter im Falle des Falles eine eMail ausdrucken und dann weiterversenden? Da schickt man doch gerne seine Krankenakte, Finanzunterlagen und persönlichen Dinge umher … weil die Post ja garantiert, dass es vertraulich ist, wie damals bei der lebenslänglichen Emailadresse …