BBG – Big Brother Google die Zweite

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat neuerlich den Google-Analytics Service geprüft und dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Der Service bietet aus Sicht eines Webseiten-Betreiber viele Vorteile, trotzdem sollte ein Verzicht Anliegen eines jeden Webmasters sein.

Google kann die so erlangten Nutzungsdaten für weitere eigene Auswertungen verwenden. Eine Zusammenführung mit Nutzungsdaten mit denen anderer Google-Dienste ist möglich und wird generell von Google bestätigt. Dadurch hat das Unternehmen die Möglichkeit, über Surfer im Internet detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile zu erstellen und diese vor allem für Werbezwecke zu verwenden. All dies erfolgt regelmäßig ohne das Wissen der Betroffenen. Nur in wenigen Fällen wird von den Webseitenbetreibern überhaupt darauf hingewiesen, dass dieses Werkzeug im Einsatz ist und eine Übermittlung der Daten zu Google in den USA oder anderswo erfolgt. Damit wird von den Webseitenbetreibern regelmäßig gegen Datenschutzrecht verstoßen. Den Nutzenden ist nicht bewusst, geschweige denn, dass sie hierin eingewilligt hätten, dass ihre personenbeziehbaren Daten zur Erstellung von Nutzungsprofilen an den internationalen Konzern übermittelt werden. Selbst den deutschen Datenschutzbehörden ist nicht bekannt, was Google dann mit diesen Daten anstellt.

Wie sich dies auch durchaus negativ für User auswirken kann, zeigt sich im aktuellen Verfahren Viacom vs. Google/Youtube. Auch wenn Viacom beteuert das Datenmaterial nicht dazu zu verwenden gegen einzelne Nutzer vorzugehen, zeigen die Arbeitsweisen solcher Organisationen tagtäglich andere Praktiken. Dabei muss man ebenso berücksichtigen, dass User die sich Copyright verletzendes Material auf Youtube angesehen haben, mindestens in einer Grauzone, wenn nicht ebenso strafbar gemacht haben, wie die Uploader.

Weitere Artikel zum Thema Google-Analytics gibt es hier und hier. Die Frage für den User, der ja meist nicht einmal durch den Webseiten-Betreiber darauf hingewiesen wird, dass Google-Analytics eingesetzt wird, ist: Was kann ich vorbeugend tun, um mich zu schützen? In einem früheren Artikel habe ich schon einmal IP-Adressen für Firewallregeln und Blocklisten zusammengetragen. Darüber hinaus kann man sich in einer Veröffentlichung des ULD informieren.

Da Google-Analytics Javascript basiert arbeitet, gibt es eine sehr einfache Möglichkeit mit einem Firefox-Addon, Javascripts bestimmter Websites nicht zuzulassen. https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/4922 Dies setzt allerdings voraus, dass ich weiß, dass die Seite Analytics einsetzt.