Urheberrecht und Abmahnwahn

Oder anders formuliert, wie mache ich mit meinem größten Scheiß doch noch Gewinn. Bitte an dieser Stelle nicht falsch verstehen, ich erachte ein vernünftiges Urheberecht als notwendiges Muss,  was aber gerade in Deutschland passiert ist moderne Wegelagerei.

Der erste Aufschrei ging durch das Netz als  ein Autor des Blogs  http://www.nomnomnom.de über 1200 Euro abgemahnt wurde, weil er ein Zitat von Frau Eva Schweitzer dazu benutzt hat, auf Ihre Kolumne zu verweisen, weil er sie so toll findet … Applaus, genau dazu brauchen wir Urheberrecht …  Im Detail kann man das hier und hier nachlesen. Da kommt mir glatt eine Geschäftsidee – lasst uns die Studenten und Universitäten Abmahnen … die zitieren ja auch nur noch … Spaß beiseite die Vereinbarungen die zwischen den Firmen, Anwälten und Urheberechtsinhabern zustande kommen, zeigen ganz klar wessen geistes Kind man ist. Hier geht es darum, mit so wenig wie möglich Aufwand viel Geld zu verdienen und dazu ist jedes Mittel „recht“.

Aktuell lassen zu diesem Thema die Kanzel Kornmeier und die Firma DigiProtect die Hosen herunter. Nachdem am 13.10.2009 ein interessantes Dokument von Gulli.com bei Wikileaks auftauchte, haben die Jungs um das Gulli Team nochmal nachgelegt. Wie ein Jurist das rechtlich bewertet findet man bei Thomas Stadlers  Internet Law Blog. Herr Stadler geht sogar soweit den Kanzleien Betrug vorzuwerfen. Ich stelle mir die Frage, wenn diese Kanzleien diesen Betrug im großen Maßstab betreiben, ist es dann schon eine Verschwörung bzw. eine kriminelle Vereinigung, oder habe ich einfach nur zuviele juristisch schlecht aufgearbeitet Mafia Filme gesehen?

Das Dokument von DigiRights rechnet es uns darüber hinaus ganz klar vor, das die Abzocke von Filesharern ein wesentlich besseres Geschäft ist als Alternativen zu entwickeln oder zu betreiben. Fast könnte man auf den Gedanken kommen – lassen wir doch unseren ganzen Scheiss ins Netz stellen, irgendjemand wird es schon downloaden, dann machen wir noch eine Mark … ähm Euro.

ca. € 0,60 (netto) pro legal verkauftem Download gegenüber € 90,00 pro erfassten illegalen Download bei Rechtsverletzern, die zahlen

Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150 fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden

Und da Frage ich mich wann irgendjemand herausbekommt, dass die Musikindustrie nicht selber schon Filesharer engagiert hat …