Zitat zur Sachverständigenanhörung über den Entwurf des BKA-Gesetzes

“Die […] vorgesehene Möglichkeit, eine heimliche Wohnraumüberwachung sowohl mit akustischen als auch mit optischen Mitteln durchführen zu können, sehe ich kritisch. Meines Erachtens ist hiermit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt: Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch eine akustische Wohnraumüberwachung wird durch den zusätzlichen Einsatz heimlicher Videoüberwachungsmaßnahmen noch wesentlich vertieft.”
(Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit )